Das Gericht verurteilt den Angeklagten in Übereinstimmung mit den getroffenen Absprachen zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten abzüglich der Untersuchungshaft. In der Ergänzung des Urteils widmet sich das Gericht der Annehmbarkeit der getroffenen Prozess- und Strafzumessungsvereinbarungen und der Strafzumessung vor dem Hintergrund dieser Vereinbarungen.
Emotionale Angehörige der ermordeten Maastrichterin versuchen, Abdullah H. (35) vor Gericht zu begleiten: 'Warten Sie nur!' (Limburger.nl)
Maastricht - Nach stundenlangen Beratungen entschieden die Richter am Freitagnachmittag, Abdullah H. (35) wegen Mordes länger in Untersuchungshaft zu behalten.