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Staatsanwaltschaft beschuldigt Anwalt des Tunnelblicks

MAASTRICHT - Rechtsanwalt Peer Szmkowiak von Stephan P., dem Hauptverdächtigen im Fall des Totschlags an Fer Loontjens (47) aus Geleen, leidet unter einem Tunnelblick. Seine Schlussfolgerung, dass P. (32) die tödlichen Verletzungen auf keinen Fall zugefügt haben kann, basiert auf Treibsand. Eine bemerkenswerte Position, die Staatsanwalt Rogier gestern vor dem Gericht in Maastricht eingenommen hat. Normalerweise wird gerade der Staatsanwaltschaft ein Tunnelblick vorgeworfen. Der Beamte reagierte damit auf das Plädoyer von Szymkowiak, der das Gericht gebeten hatte, seinen Mandanten aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Mittäterschaft am Totschlag freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft hatte 10 Jahre gegen ihn gefordert. "Es ist nicht bewiesen, wer die tödlichen Verletzungen zugefügt hat; ich schließe nicht einmal aus, dass eine Kombination von Gewalttaten zum Tod des Opfers geführt hat", sagte der Staatsanwalt.Szymkowiak, der selbst nicht anwesend sein konnte, ließ durch seinen Mitbruder Serge Weening mitteilen, dass er eine deutlich andere Meinung zu den Beweisen hat. "Die Staatsanwältin sagt: Wenn es keine Beweise gibt, könnte es sie trotzdem geben. Sie phantasiert."

Fer Loontjens wurde am Karnevalssonntag in einem Café in Geleen so stark angegriffen, dass er 13 Tage später an den Folgen starb. "Ich habe das nicht gewollt", bemerkte P. in seinen letzten Worten. "Ich vergesse nicht, dass, egal was ich sage, das Leid der Hinterbliebenen nicht zu verzeihen ist. Ich weiß, dass ich dafür bestraft werden werde, und ich übernehme die Verantwortung dafür. Ich hoffe, dass die niederländische Regierung das Gleiche gegenüber dem Volk der Molukken tun wird."

Der einzige andere der sieben Verdächtigen, der von seinem Recht auf das letzte Wort Gebrauch machte, war Gennaro S. (33). Auch gegen ihn wurden zehn Jahre gefordert, weil die Staatsanwaltschaft ihn als Anstifter der Schlägerei sieht, die Loontjens das Leben kostete. "Ich habe ihn nicht angefasst. Ich will nicht für Dinge bestraft werden, die ich nicht getan habe." Für einen Verdächtigen hat die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert, gegen zwei andere wurden acht Jahre wegen Beihilfe zum Totschlag gefordert, wobei ihre Anwälte argumentieren, dass es dafür keine Beweise gibt. Zwei andere sollten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zwei Jahre wegen offener Gewaltanwendung bekommen, aber da diese beiden selbst keine Gewalt angewendet haben, sollten sie nach Ansicht ihrer Anwälte freigesprochen werden.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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