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Geringeres Strafmaß gegen Marcel T.

DEN BOSCH - Die Justiz hat gestern im Berufungsverfahren gegen den der Unzucht verdächtigten ehemaligen Heerlener Marcel T. fünf Jahre Haft mit Abzug der Untersuchungshaft gefordert, zwei Jahre weniger als die Staatsanwaltschaft (OM) zuvor vor dem Gericht in Maastricht gefordert hatte.Der Generalstaatsanwalt ließ gestern eine Anklage gegen den 44-jährigen T. fallen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist es rechtlich nicht ausreichend und überzeugend bewiesen, dass T. einen 16-jährigen Jungen sexuell missbraucht hat. "Außerdem wurden bei der Vernehmung des Jungen unzureichende Befragungen und Ermittlungen durchgeführt", sagte der Generalstaatsanwalt. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft T. verdächtigt, in den Jahren 2005 und 2006 mit zwei Minderjährigen (11 und 16 Jahre alt) Unzucht getrieben zu haben. In diesem Zeitraum war T. Inhaber der privaten Agentur PuberEnZo in der Gemeinde Heerlen. Die unzüchtigen Handlungen mit der 11-Jährigen waren nach Ansicht der Justiz ausreichend bewiesen. Dasselbe gilt für die angebliche Vergewaltigung eines 18-jährigen Jungen. Der Richter in Maastricht sprach T. jedoch im August letzten Jahres aus Mangel an Beweisen für alle diese Sexualdelikte frei. T. wurde dann nur wegen des Besitzes von Kinderpornographie und Waffenbesitzes verurteilt.

Die Justiz hat gegen diesen Freispruch Berufung eingelegt. Während der gestrigen Anhörung berief sich T. weitgehend auf sein Recht zu schweigen: "Denn wie wollen Sie antworten, wenn Sie bald für ein einziges Wort gehängt werden können?" T. sagte am Ende der Anhörung auch, dass er nicht verstehen kann, warum der ganze Prozess schon drei Jahre dauern muss. "Weil ich in der Zwischenzeit zu Hause sitze und überhaupt nichts tun kann", sagte er. T.s Anwalt Serge Weening aus Maastricht wies außerdem darauf hin, dass T. in letzter Zeit viel von Leuten ertragen musste, die das Gesetz in die eigene Hand nehmen. "Sein Wohnwagen wurde in Brand gesetzt, seine Fenster eingeschlagen und im Internet sind sein Name und sein Bild auf einer pädophilen Seite zu finden." Das Gericht in Den Bosch wird am 30. September über den Fall entscheiden.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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