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Aktuelles Strafverfahren

Menschenhandel Eindhoven Mann nicht bewiesen

Der verdächtige Einwohner von Eindhoven hat zugegeben, Drogen an süchtige Prostituierte geliefert zu haben. Er bestreitet, dass er die Frauen missbraucht hat. Das Gericht in Den Bosch sieht es nicht als erwiesen an, dass ein 38-jähriger Einwohner von Eindhoven von der Prostitution süchtiger Frauen im Eindhovener Bordellviertel profitiert hat. Nach Ansicht des Gerichts gibt es jedoch genügend Beweise dafür, dass er die Frauen mit Drogen versorgt hat. Das Gericht machte ihm schwere Vorwürfe, weil sich seine Kunden in einer prekären Lage befanden. Der Mann aus Eindhoven erhielt eine Gefängnisstrafe von 12 Monaten, von denen fünf zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Forderung betrug 24 Monate, von denen acht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die verhängte Strafe bedeutet, dass der Eindhovener bald freigelassen werden wird. Er befindet sich seit November in Haft.

Hans Boeving aus Zaltbommel ist mit dem Urteil einverstanden. "Den Drogenhandel hat er selbst hinzugefügt. Und bei den anderen Fakten gab es sicherlich sehr widersprüchliche Aussagen."

Boevinnk meint, dass die Strafe angesichts der Tatsache, dass nur der Drogenhandel für erwiesen erklärt wurde, immer noch ziemlich streng ist. "Das ist die Hälfte der Forderung. Nur für den Drogenhandel. Die Forderung bezog sich auf Drogenhandel und Menschenhandel."

Boevink sieht das Urteil als eine Niederlage für den Staatsanwalt. "Der hat angedeutet, dass der Fall gegen den Eindhovener Teil eines größeren Ganzen ist. Aber er hat ihn persönlich wegen irgendetwas angeklagt, nicht wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung oder ähnlichem. Ich fand es auch mutig, dass der Beamte diesen Verdächtigen verurteilen lassen wollte. Denn er hatte sicherlich keinen starken Fall. Und dann kann man natürlich verlieren."

Ursela de Jogh aus Tilburg ist ebenfalls der Meinung, dass das Gericht den Eindhovener Mann zu Recht größtenteils freigesprochen hat. "Aus dem Bauch heraus sage ich, dass er diese Frauen ausgenutzt hat, aber das liegt eher an dem Eindruck, den die Person auf mich gemacht hat. Der Staatsanwalt hat den Fall überzeugend vorgetragen, aber die Beweislage war dünn."

Die verhängte Strafe erscheint Ursela als "ziemlich hart". "Aber ich weiß ehrlich gesagt nicht, was bei Drogenhandel üblich ist", sagte sie. "Das habe ich irgendwie erwartet", antwortete Wil Prince, als er erfuhr, dass das Gericht den Eindhovener weitgehend freigesprochen hatte. "Ich hätte mir gewünscht, dass es anders ausgegangen wäre, denn ich glaube, dass er es gegeben hat, aber die Schuld muss bewiesen werden.

Eine dieser Damen war als Zeugin vorgeladen worden, aber sie war nicht erschienen. Das muss auch keinen guten Eindruck auf das Gericht gemacht haben."

"Genau das habe ich befürchtet", antwortet Huub Janssen aus Tilburg. "Ich bin überzeugt, dass er die Mädchen eingeschüchtert hat. Deshalb hat sich das eine Mädchen auch nicht getraut, zur Anhörung zu kommen. Der Anwalt hat daraus Kapital geschlagen. Das ist sein Job. Aber ich glaube nicht, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wurde."

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