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Keine Anklage wegen Mordes an einer Frau aus Osse (Brabants Dagblad)

DEN BOSCH/OSS - Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gefängnisstrafe und tbs für den Mord an Jacqueline Anthonijsz aus Ossen. Nach Ansicht des Anwalts des Verdächtigen sind 15 Jahre Gefängnis ohne tbs ausreichend.

Der 48-jährige Mann aus Ossen, der am 15. Juni 2010 seine 43-jährige Ex-Frau Jacqueline Anthonijsz erstochen hat, sollte eine 15-jährige Haftstrafe erhalten, allerdings ohne Zwangsbehandlung. Das argumentierte Rechtsanwalt F. Landerloo am Mittwochnachmittag vor dem Berufungsgericht in Den Bosch. In erster Instanz hatte das Gericht gegen den Mann aus Ossen eine 10-jährige Haftstrafe verhängt, zusätzlich zur tbs wegen 'Totschlags'. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Generalstaatsanwalt G. Munnichs beantragte eine Haftstrafe von 11 Jahren und tbs für 'vorsätzlichen Mord'.

Nach Angaben des Pieter Baan Centre litt Oxer 2010 an einer depressiven Störung. Der Mann fand es schwer zu schlucken, dass Anthonijsz die Scheidung von ihm wollte. Am 15. Juni steckte sich der Mann zwei große gezackte Messer in die Hose und ging zu ihrem Haus auf der Hertewissel in Oss, was zum Tod der Frau führte. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem vorbereiteten Mord. Urteil in vierzehn Tagen.

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