Nach reiflicher Überlegung hat JV 't Waeske beschlossen, keine Berufung gegen das Urteil des Gerichts vom 25. September 2018 einzulegen. Obwohl die Mandantin mit dem Inhalt des Urteils des Gerichts nicht einverstanden ist, hat sie nach Abwägung aller Interessen - nicht zuletzt der Interessen der nächsten Angehörigen von Max - beschlossen, eine möglicherweise langwierige Fortsetzung des Verfahrens nicht weiter zu verfolgen.
Emotionale Angehörige der ermordeten Maastrichterin versuchen, Abdullah H. (35) vor Gericht zu begleiten: 'Warten Sie nur!' (Limburger.nl)
Maastricht - Nach stundenlangen Beratungen entschieden die Richter am Freitagnachmittag, Abdullah H. (35) wegen Mordes länger in Untersuchungshaft zu behalten.