In het onderzoek naar de schietpartij in de nacht van 2 op 3 mei op de Markt in Hoensbroek is
Aktuelles Strafverfahren
In jungen Jahren lief für Mohammed G. einiges schief. (Telegraaf.co.uk)
Der 25-jährige Mohammed G. aus Rotterdam hatte nur einen Wunsch: nach Syrien zu reisen, um als Rebell zu kämpfen. Und es blieb nicht bei einem Wunsch. G. sammelte über Chatrooms Geld für seine Reise, kaufte Tickets, kündigte sein Zimmer und verkaufte seinen gesamten Hausrat. Doch gestern verkündete der Staatsanwalt vor dem Rotterdamer Gericht, dass er G. nicht anklagen werde. Er forderte jedoch, dass G. in einer psychiatrischen Klinik behandelt wird.
Der Iraker wurde verdächtigt, eine Dschihad-Reise vorzubereiten. Er hörte sich die Klage gestern regungslos an. Während der gesamten Anhörung berief er sich auf sein Recht zu schweigen, zur Ermüdung des Richters. Das einzige Mal, dass G. den Mund aufmachte, war, als der Richter ihn fragte, ob er nicht in den Irak zurückkehren wolle. "Sehr gerne sogar, um meine Frau zu heiraten", murmelte der Junge.
G. kam im Alter von 10 Jahren mit seinen Eltern und acht Geschwistern aus dem Irak in die Niederlande. Die Familie beschloss später, zurück in das islamische Land zu ziehen, aber G. und eine seiner Schwestern blieben hier zurück. Er wuchs in Rotterdam auf und verbrachte sein Leben damit, in Supermärkten zu arbeiten.
Psychotisch
Der Psychologe und der Psychiater, die G. untersucht haben, sind sich einig: Bei G. ist schon in jungen Jahren etwas schief gelaufen. Er hat eine psychotische Störung entwickelt, die ihn immer noch plagt. Nach Meinung der Experten ist er völlig verrückt.
Die Staatsanwaltschaft stellte gestern die Schlussfolgerungen dieser Experten in Frage. "Ein Ticket über Brüssel in die Türkei zu buchen, Routen zu planen und Geld für eine Dschihad-Reise zu sammeln, ist nichts, was man 'zufällig' tut. G. hatte sehr konkrete Pläne", sagte der Staatsanwalt. So wurde zum Beispiel auf dem Dachboden von G. ein Schießstand gefunden, auf dem er sich laut Staatsanwaltschaft "selbst als Schütze trainierte".
Obwohl G.s Anwalt, Serge Weening, nicht bestritt, dass sein Mandant nach Syrien reisen wollte, sagte er, es gebe keine ausreichenden Beweise dafür, dass er dort tatsächlich für den Dschihad kämpfen wollte.
Urteil vom 14. August.
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