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Gericht enttäuscht über abgebrochene Untersuchung

LANDGRAAF - Zur Enttäuschung des Landgerichts Maastricht hat die Staatsanwaltschaft (OM) die Betrugsermittlungen gegen den bankrotten ehemaligen Investor und Ex-Hotelier Eric van den B. aus Landgraaf eingestellt. Es ist sehr selten, dass ein Gericht eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft auf diese Weise kommentiert.
Van den B. wurde des Konkursbetrugs verdächtigt. Die FIOD-Untersuchung begann Anfang 2008, nachdem sie von Konkursrichter Han Groen und Treuhänder Pieter Scholtes gemeldet worden war. Der Einwohner von Landgraaf war nicht nur privat in Konkurs gegangen, sondern auch mit zwei seiner Investmentgesellschaften und dem Hotel-Restaurant Overste Hof in Landgraaf, das er bis 2006 betrieben hatte. Unter anderem setzten Richter und Treuhänder große Fragezeichen hinter eine Zahlung von 550.000 € an eine andere Firma, deren Direktor Van den B. war. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft wollte nicht sagen, warum die Ermittlungen eingestellt wurden. Treuhänder Scholtes geht davon aus, dass dieser Entscheidung Probleme mit der Beweisführung zugrunde liegen.

"Es gab genug Hinweise für einen ernsthaften Fall. Die Staatsanwaltschaft hält damit die Leute davon ab, weitere Anzeigen zu erstatten", entrüstet sich Scholtes. Presserichterin Esmee Heutslaat teilt mit, dass auch das Gericht enttäuscht ist. "Wir stehen immer noch zu dem Bericht", sagte sie. Intern wird noch überlegt, ob gegen die Entscheidung, Van den B. nicht anzuklagen, beim Gericht in Den Bosch Berufung eingelegt werden soll. Scholtes wird das nicht tun.

Ybo Buruma, Professor für Strafrecht und Strafverfahren an der Radboud Universität Nijmegen, kennt keinen anderen Fall, in dem ein Gericht öffentlich so auf eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft reagiert hat. Seiner Meinung nach hat das Urteil keine Auswirkungen auf ein Strafverfahren. Laut Buruma führt Konkursbetrug nur selten zu einem Strafverfahren, da es sich um eine komplexe Angelegenheit handelt, die eine geringe Priorität hat und für die es bei der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei oft an Fachwissen mangelt. Van den B. ist zufrieden mit der Entscheidung und möchte den von ihm erlittenen Schaden ersetzt bekommen.

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