Unzucht mit einer Minderjährigen. Geständige Aussage des Angeklagten. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 180 Tagen, davon 178 Tage zur Bewährung ausgesetzt mit einer Probezeit von 2 Jahren, und zu 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der Klage des Geschädigten wird teilweise stattgegeben.
Emotionale Angehörige der ermordeten Maastrichterin versuchen, Abdullah H. (35) vor Gericht zu begleiten: 'Warten Sie nur!' (Limburger.nl)
Maastricht - Nach stundenlangen Beratungen entschieden die Richter am Freitagnachmittag, Abdullah H. (35) wegen Mordes länger in Untersuchungshaft zu behalten.