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Frenkie verklagt Staat vor Gericht (Delimburger.nl)

Frenkie P., der Anführer der Venloer Bande, der 1996 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hat ein Eilverfahren gegen den Staat eingeleitet. Er will auf dem Gerichtsweg eine reale Aussicht auf eine Neubewertung seiner lebenslangen Haftstrafe erzwingen.

Der Fall wird am Mittwoch, den 1. April, vor dem Gericht in Den Haag verhandelt. Frenkie P. selbst möchte bei der Anhörung seines Falls in drei Wochen anwesend sein. Das wäre seine erste öffentliche Gerichtsverhandlung nach fast 24 Jahren. Dies wurde von seinen Anwälten Sjanneke de Crom und Cliff Raafs bestätigt.

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Das Gericht in Den Bosch verurteilte Frenkie P. im April 1996 zu einer Freiheitsstrafe "für den Rest Ihres Lebens" wegen sieben lebenslanger Verbrechen. Er wurde für den gewaltsamen Tod von Jeu Wissink aus Reuver, dem älteren Ehepaar Van Rijn aus Venlo und den Mord an vier nicht identifizierten Männern in Venlo verantwortlich gemacht.

De Limburger berichtete im Oktober, dass der Beratende Ausschuss für lebenslange Haft (ACL) dem Justizminister Sander Dekker geraten hat, P. aus humanitären Gründen nicht wieder auf freien Fuß zu setzen. Er soll dem Gremium "kein Vertrauen gegeben haben, dass die Dinge angesichts seiner Persönlichkeit und des Risikos eines Rückfalls gut laufen werden". Das derzeitige System sieht vor, dass der Minister eine negative Empfehlung ausspricht.

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Aktivitäten zur Wiedereingliederung

Frenkie P. möchte durch den Richter des vorläufigen Rechtsschutzes durchsetzen, dass die Berechtigung für Wiedereingliederungsmaßnahmen erneut geprüft wird. Laut ihm und seinen Anwälten Sjanneke de Crom und Cliff Raafs würde das derzeitige System gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Dieser besagt, dass verurteilte Personen eine reale Möglichkeit haben sollten, dass ihr Strafverfahren neu bewertet wird. Auf der Grundlage der von der ACL verwendeten Kriterien hätte P. nach Ansicht seiner Anwälte bei späteren Anträgen auf Neubewertung keine Chance mehr. Insbesondere die Tatsache, dass er weiterhin seine Beteiligung an sechs der sieben Morde leugnet, würde ihm in die Hände spielen.

Seit 2017 prüft die ACL routinemäßig, ob lebenslänglich Verurteilte nach 25 Jahren mit der Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit beginnen können. Eine Begnadigung wäre nach zwei Jahren möglich. Frenkie P., damals gerade 21 Jahre alt, wurde am 8. Mai 1994 verhaftet. Europäische Richter entschieden 2013, dass eine Inhaftierung ohne Aussicht auf Freilassung unmenschlich sei. Als die niederländischen Richter diese ultimative Strafe daraufhin ablehnten, passten die Politiker ihre Politik an und führten 2017 das ACL ein.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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