Tödliche Messerstecherei in Lewenborg. Das Gericht verurteilt den Angeklagten wegen Mittäterschaft am Totschlag. Strafe: 15 Monate Jugendarrest und unbedingte PIJ-Maßnahme. Teilweise Stattgabe der Ansprüche der Geschädigten. Bezüglich des behaupteten Schockschadens unzulässig. Erfordernis der Konfrontation nicht erfüllt.
Emotionale Angehörige der ermordeten Maastrichterin versuchen, Abdullah H. (35) vor Gericht zu begleiten: 'Warten Sie nur!' (Limburger.nl)
Maastricht - Nach stundenlangen Beratungen entschieden die Richter am Freitagnachmittag, Abdullah H. (35) wegen Mordes länger in Untersuchungshaft zu behalten.