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Unkrautzüchter entgeht Strafen

MAASTRICHT/AMSTERDAM - Ein 61-jähriger Einwohner von Simpelveld, der in Belgien in Abwesenheit zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen Hanfanbaus verurteilt wurde, entgeht dieser Strafe. Er entgeht auch einer zuvor verhängten Bewährungsstrafe von zwei Jahren, die nun vollstreckt werden würde.
Die Niederlande liefern ihn nicht an Belgien aus, weil das Urteil inzwischen rechtskräftig ist. Die Niederlande liefern ihre eigenen Staatsangehörigen nur für strafrechtliche Ermittlungen und nicht für die Verbüßung einer Strafe aus. Das teilte der Anwalt des Landes, Serge Weening, dem Anwalt des Simpelvelders mit.

Obwohl die so genannte Übergabekammer des Amsterdamer Gerichts die Erlaubnis erteilt hatte, ihn zur Strafverfolgung nach Belgien zu überstellen, "kann diese Entscheidung nicht vollstreckt werden, da das belgische Urteil unwiderruflich geworden ist. Dies wurde auch von den belgischen Behörden festgestellt", schrieb der Anwalt des Landes.

Der Mann wurde im September 2006 auf Ersuchen der Belgier verhaftet und landete in Übergabegewahrsam. Diese Haft wurde ausgesetzt: Er musste seinen Pass abgeben und konnte gehen, unter der Bedingung, dass er sich bei der Anhörung seines Falles in Amsterdam Anfang November meldet. "Das tat er", sagt Weening.

Belgien kann auch nicht von den Niederlanden verlangen, dass der Mann seine Strafe hier verbüßt. Es könnte dies im Rahmen des "Europäischen Übereinkommens über die internationale Geltung von Strafurteilen" tun (nach diesem Übereinkommen können strafrechtliche Verurteilungen außerhalb des Landes vollstreckt werden, in dem sie ergangen sind), wenn Belgien nicht zu den Unterzeichnern dieses Übereinkommens von 1970 gehören würde. Letzte Woche hat der belgische Ministerrat einen 'Vorentwurf eines Gesetzes' über die Zustimmung zu dem Übereinkommen gebilligt.

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