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Bis zu 12 Jahre Gefängnis für Bootsmord

MAASTRICHT - Rhonda K. aus Schinveld wurde gestern wegen Mittäterschaft am Mord an ihrem Ex-Freund Ger Douven zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann, der gestanden hat, Douven erschossen zu haben, der Berufssoldat Harold R. aus Heerlen, muss sich zur Untersuchung in die Klinik des Pieter Baan Centre (PBC) begeben. Das Gericht in Maastricht hat in seinem Fall eine Zwischenverfügung erlassen, weil es trotz einer Untersuchung seiner geistigen Fähigkeiten durch einen Psychiater und einen Psychologen "unzureichende Erkenntnisse" über seine Persönlichkeit gewonnen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte für diesen sogenannten "Stiefelmord" 18 Jahre plus Haft mit Zwangsbehandlung gegen R. gefordert. Drei Verdächtige erhielten Haftstrafen von acht, neun und 10 Jahren.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass alle sechs Verdächtigen (vier Frauen und zwei Männer) an der Tötung von Douven beteiligt waren. Seine verkohlte Leiche wurde am 12. März 2003 im Kofferraum eines ausgebrannten Autos in der Nähe von Puth-Schinnen gefunden. Er wurde offenbar während eines Freigangs aus dem Gefängnis erschossen, wo er eine dreijährige Haftstrafe wegen Drogenhandels verbüßte. R. erhielt 13.500 Euro für den Mord.

Dem Gericht zufolge waren alle Verdächtigen an der wochenlangen Planung und Durchführung des Mordes beteiligt, mit Ausnahme der 24-jährigen Andrea van der K. Sie wurde zu 360 Tagen Haft verurteilt, von denen 133 zur Bewährung ausgesetzt wurden, so dass sie nicht ins Gefängnis zurückkehren muss, da sie diese Strafe bereits in Untersuchungshaft verbüßt hat. Allerdings muss sie eine Strafe für gemeinnützige Arbeit und eine Lehrzeit ableisten. Nach Ansicht des Gerichts sind die Kommissarin Rhonda K., der Vollstrecker Harold R. und seine Freundin Marie-José P. aus Opgrimbie, Belgien, der Mittäterschaft am Mord schuldig. Alle drei waren auch bei dem Mord anwesend. P., die auch die Mordwaffe besorgte, wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt. Zwei weitere Verdächtige, Tiny H. und ihr Sohn Roy H., wurden wegen Anstiftung zum Mord zu acht bzw. neun Jahren verurteilt. Das Gericht entschied, dass Rhonda K. vor allem ein finanzielles Motiv hatte, Douven zu töten (er wollte sein Geld zurück, das sie in ihrer Obhut hatte) und klagte sie deshalb schwer an. K. selbst argumentiert, dass sie 10 Jahre lang von Douven gewaltsam unterdrückt wurde und ihn nicht verlassen konnte.

Der Berater C. Kornivus von Harold R. äußerte sich zufrieden: Er hatte um ein Gegengutachten von Verhaltensexperten gebeten, da die derzeit verfügbaren Berichte über R. seiner Meinung nach stark unterdurchschnittlich sind.

Der Anwalt von Tiny H. S. Weening kündigte sofort eine Berufung an. "Ein Jahr mehr als gefordert. Nur weil sie ihren Sohn gefragt hat, ob er nicht jemanden kennt, der Douven loswerden will. Das ist wirklich nicht akzeptabel".

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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