In Ermangelung einer gesetzlichen Regelung ist nicht klar, wie die Staatsanwaltschaft in einem Fall wie diesem zu handeln hatte, in dem nach der ursprünglichen Verhängung und der anschließenden Vollstreckbarkeit eine beträchtliche Zeitspanne verstrich, bis die Verhängung der Maßnahme unwiderruflich wurde und in der Zwischenzeit keine laufende Vollstreckung stattfand. Unter diesen Umständen hält das Gericht den Antrag auf Verlängerung für zulässig. Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der Unterbringung. Das Rückfallrisiko ist so gering, dass eine Beendigung der Anordnung zur Sicherstellung gerechtfertigt ist.
Emotionale Angehörige der ermordeten Maastrichterin versuchen, Abdullah H. (35) vor Gericht zu begleiten: 'Warten Sie nur!' (Limburger.nl)
Maastricht - Nach stundenlangen Beratungen entschieden die Richter am Freitagnachmittag, Abdullah H. (35) wegen Mordes länger in Untersuchungshaft zu behalten.