Unzucht mit einer Minderjährigen. Geständige Aussage des Angeklagten. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 180 Tagen, davon 178 Tage zur Bewährung ausgesetzt mit einer Probezeit von 2 Jahren, und zu 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der Klage des Geschädigten wird teilweise stattgegeben.
Richterin hebt Entscheidung auf: Haus muss nach Drogenfund nicht verschlossen werden (Weertdegekste.nl)
Das Limburger Gericht hat entschieden, dass ein Anwesen in Weert nicht geschlossen werden muss. Der Bürgermeister von Weert hatte