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Zwölf Jahre Gefängnis für den Mord an Jacky Koker in der Wohnung (Limburger.nl)

Der 23-jährige Moussa O. muss 12 Jahre ins Gefängnis, weil er am 28. Mai letzten Jahres den Maastrichter Jacky Koker in seiner Wohnung getötet hat. So lautet das Urteil des Bezirksgerichts Maastricht gegen den in Athen geborenen Eisenarbeiter. Die Justiz hatte vor zwei Wochen 16 Jahre Gefängnis gefordert.

O. hat während der Ermittlungen gestanden, dass er Koker mit Messerstichen getötet hat, aber erst, nachdem die Polizei einen Brief in seiner Zelle entdeckt hat, in dem er dies seiner Freundin in vielen Worten erklärt.

Sturm

Während des Prozesses berief sich O. auf Selbstverteidigung. Angeblich wollte er aus der Wohnung von Koker am Koningsplein fliehen, nachdem ein Kokainhandel aus dem Ruder gelaufen war. Es war eine 'er-oder-ich'-Situation, schilderte er bei der Anhörung vor vierzehn Tagen. Koker soll ihn mit einem Messer angegriffen haben, woraufhin O. Koker das Messer entriss und ihm mehrere tödliche Stiche zufügte.

"Warum sind Sie nicht weggelaufen, als Sie das Messer hatten?", wollte das Gericht dann wissen. Seiner Anwältin Sjanneke de Crom zufolge wusste O. nicht, was er aus Panik tat. ''Es ging alles sehr schnell. Außerdem wusste er, dass ein weiteres Messer im Raum war."

Flüge

Das Gericht schließt sich der Geschichte der Notwehr nicht an, denn O. stach seinem Opfer viermal in die Flanke und den Rücken sowie in die Mitte des Rückens, "an der Stelle, die man nicht erreichen kann, wenn es einen juckt", sagte Staatsanwalt David van Kuppeveld bei der Anhörung. "Es ist nicht klar, wie O. an das Messer gekommen ist, aber als er das Messer hatte, war die Bedrohung für ihn beendet. Er hätte eine Konfrontation mit Koker vermeiden können, hätte drohen und fliehen können", heißt es im Urteil.

Besonders tragisch am Tod von Jacky Koker ist, dass der Maastrichter Süchtige und Dealer vier Tage später in die Reha gehen konnte. Es war endlich ein Platz in einer Entzugsklinik frei geworden. Dies geht aus einem Brief hervor, den Kokers 84-jähriger Vater während der Anhörung verlesen hatte. Einen Tag, nachdem der Vater die Nachricht über seinen Sohn erhalten hatte, starb seine Frau im Krankenhaus. "Die Strafe kann die Trauer der Hinterbliebenen nicht aufwiegen", sagte das Gericht. Wegen der Trauer der Familie fällt das Urteil höher aus als die üblichen acht bis 10 Jahre, die für ähnliche Fälle von Totschlag vorgesehen sind. Zu O.s Ungunsten wirkt sich auch aus, dass er seine Freundin A. mitverantwortlich gemacht hat, indem er ihr sagte: "Ich habe das für dich getan." Die Tatsache, dass er versuchte, die Schuld dem in Maastricht lebenden H. in die Schuhe zu schieben, wirkte sich ebenfalls strafverschärfend aus.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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