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Aktuelles Strafverfahren

Der Fall "Schwule Ticker" wird zur Mega-Anhörung

LANDGRAAF - Der Prozess gegen die 18 Männer, die verdächtigt werden, an einem Treffpunkt nahe der Brunssummerheide systematisch Schwule angegriffen zu haben, wird im April mindestens vier oder fünf Tage dauern. "Er wird eine Mega-Anhörung", sagt Staatsanwalt Wim Smits. Elf der 18 Verdächtigen, von denen alle bis auf einen aus Landgraaf stammen, sind minderjährig. Ihr Verfahren wird hinter verschlossenen Türen stattfinden. Eine erste kurze, formelle Anhörung fand gestern statt. Mehrere Anwälte der sechs erwachsenen Verdächtigen, die erscheinen mussten, wollten noch Zeugen hören. So zum Beispiel Strafverteidiger Arthur Vonken, der den 21-jährigen Landgravener T.D. verteidigt. Letzterer, wie auch sein 18-jähriger Mitbürger M.T." werden unter anderem des versuchten Totschlags am 16. September 2006 verdächtigt. Laut Staatsanwaltschaft fuhren sie mit ihrem Auto von der Straße, um einen Mann zu töten. Laut Vonken leugnet sein Mandant nicht, in eine Reihe von Fällen verwickelt zu sein. Aber D. wurde angeblich von vielen Zeugen als Mittäter in einer Reihe von Fällen identifiziert, auch wenn er dies bestreitet. Dazu möchte sein Anwalt diese Zeugen, meist andere Verdächtige, vernehmen.

Insgesamt hat das Gericht zugestimmt, mindestens 15 Personen erneut anzuhören: Verdächtige und Zeugen. Dies wird vor dem eigentlichen Prozess stattfinden.

Das Gericht lehnte es ab, dem Antrag der Anwälte Serge Weening und Myria Pluijmen auf eine sogenannte Oslo-Konfrontation stattzugeben. Dabei müsste eines der Opfer ihre Mandanten aus einer Gegenüberstellung heraussuchen. Nach Ansicht der Anwälte wurden die Verdächtigen zu Unrecht beschuldigt, das Opfer, dessen Auto ebenfalls angefahren wurde, getreten und geschlagen zu haben. Der Staatsanwaltschaft folgend, sieht das Gericht keinen Sinn in einer Gegenüberstellung in Oslo. Auch die Vorlage von Fotos - ein Antrag von Vonken - wurde abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft klagt die sechs Verdächtigen in jeweils fünf oder sechs Fällen an. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag (maximal 15 Jahre Haft), versuchte Erpressung/Diebstahl mit Gewalt und Bedrohung.

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