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Unrechtmäßiges Urteil im Mordfall Vink

MAASTRICHT - Das Gericht in Maastricht hat im Fall des Mordes an Arnold Vink in Brunssum ein unrechtmäßiges Urteil gefällt. Der Fall wurde als 'Pantoffelmordfall' bekannt, weil Vink nur einen Pantoffel trug, als er am 10. März tot aufgefunden wurde. Der jüngste der vier Verdächtigen, ein 15-jähriger Brunssumer, wurde zu 15 Monaten Jugendhaft verurteilt, während nach dem Strafgesetzbuch 12 Monate die Höchststrafe für Jugendliche unter 16 Jahren ist. "Das ist in der Tat ein Fehler", antwortete Presserichter A. Schreinemakers. Dennoch bleibt das Urteil bestehen. "Ein Urteil in den Niederlanden kann nur durch Berufung beeinflusst werden", sagte er.

Die Berufung wird kommen: Die Staatsanwaltschaft (OM) hat in allen vier Fällen Berufung eingelegt. Im Fall des 15-Jährigen, weil das Gericht ein falsches Urteil gefällt hat: "Fünfzehn Monate sind überhaupt nicht zulässig", sagt Pressesprecher A. Rogier. Auch nicht, wenn fünf Monate davon bedingt sind oder der Angeklagte in der Zwischenzeit 16 geworden ist. "Zum Zeitpunkt der Straftaten war der Junge 15 und das ist der Moment, der zählt", so Rogier.

Der Anwalt S. van Berge Henegouwen des jetzt 16-Jährigen ist nicht glücklich über die Berufung. "Mein Mandant hat nichts davon. Wenn die Berufung eingelegt wird, hat er seine 10 Monate bereits abgesessen."

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