Beschwerdesystem

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

Im Rahmen dieser Regelung für Dienstaufsichtsbeschwerden gelten die folgenden Definitionen:

  • Beschwerde: jede schriftliche Äußerung der Unzufriedenheit durch oder im Namen des Mandanten gegenüber dem Rechtsanwalt oder
    die unter seiner Verantwortung tätigen Personen über den Abschluss und die Ausführung eines Dienstleistungsvertrags, die Qualität der Dienstleistungen oder die Höhe des Honorars, wobei es sich nicht um eine Beschwerde im Sinne von Paragraph 4 des Rechtsanwaltsgesetzes handelt;
  • Beschwerdeführer: der Kunde oder sein Vertreter, der eine Beschwerde einreicht;
  • Beschwerdebeauftragter: der mit der Bearbeitung der Beschwerde beauftragte Rechtsanwalt;
  • Beschwerdeverfahren: das in der Firma angewandte Verfahren zur Behandlung von Beschwerden.
  • Beschwerdeverfahren: Dieses Dokument ist die schriftliche Darstellung des in der Firma angewandten Beschwerdeverfahrens.
  • Formular für die Registrierung von Beschwerden: ein Formular, das intern für die Durchführung des im Beschwerdesystem festgelegten Verfahrens verwendet wird

Artikel 2: Anwendungsbereich

  1. Diese Beschwerdeordnung gilt für jeden Auftragsvertrag zwischen Weening Strafrechtadvocaten B.V. und dem Mandanten.
  2. Jeder Anwalt von Weening Strafrechtadvocaten B.V. kümmert sich um die Bearbeitung von Beschwerden gemäß dem Beschwerdeverfahren der Kanzlei.

Artikel 3: Ziele

Der Zweck dieses Beschwerdemanagements ist es,:

  1. Einrichtung eines Verfahrens zur konstruktiven Bearbeitung von Kundenbeschwerden innerhalb einer angemessenen Frist;
  2. Einführung eines Verfahrens zur Ermittlung der Ursachen von Kundenbeschwerden;
  3. Pflege und Ausbau bestehender Beziehungen durch angemessene Bearbeitung von Beschwerden;
  4. Schulung des Personals in kundenorientierter Reaktion auf Beschwerden;
  5. Verbesserung der Dienstleistungsqualität durch Bearbeitung und Analyse von Beschwerden.

Artikel 4: Informationen zu Beginn der Dienstleistungserbringung

  1. Dieses Beschwerdeverfahren der Kanzlei wurde veröffentlicht. Vor Abschluss des Mandatsvertrags informiert der Rechtsanwalt den Mandanten darüber, dass die Kanzlei über ein Beschwerdeverfahren verfügt und dass dieses für die erbrachten Dienstleistungen gilt.
  2. Weening Strafrechtadvocaten B.V. hat über die allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, bei welcher unabhängigen Partei oder Stelle eine Beschwerde, die nach der Behandlung nicht gelöst wird, eingereicht werden kann, um eine verbindliche Entscheidung zu erhalten, und hat dies in der Auftragsbestätigung bekannt gegeben.
  3. Beschwerden im Sinne von Artikel 1 dieser Beschwerdeordnung, die nach der Bearbeitung nicht gelöst sind, werden vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen über die Zuständigkeit dem Bezirksgericht Limburg, Standort Maastricht, vorgelegt.
  4. Ist der Beschwerdeführer der Ansicht, dass ein Rechtsanwalt von Weening Strafrechtadvocaten B.V. gegen die für Rechtsanwälte geltenden Standesregeln verstößt oder verstoßen hat, so kann der Beschwerdeführer, wenn das nachstehend in Artikel 5 beschriebene Verfahren nicht zu einer Lösung führt, die Beschwerde an den zuständigen Dekan der Rechtsanwaltskammer richten.

Artikel 5: Internes Beschwerdeverfahren

  1. Wendet sich ein Kunde mit einer Beschwerde an die Kanzlei, wird diese an folgende Stelle weitergeleitet Frau F.A.G.M. Landerloound fungiert damit als Beschwerdebeauftragter.
  2. Der Beschwerdebeauftragte unterrichtet die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, über die Einreichung der Beschwerde und gibt dem Beschwerdeführer und der Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, Gelegenheit zur Stellungnahme
    die Beschwerde.
  3. Die beschwerte Person versucht, gemeinsam mit dem Kunden eine Lösung zu finden, ob nach
    Einschaltung des Beschwerdebeauftragten.
  4. Der Beschwerdebeauftragte regelt die Beschwerde innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Beschwerde oder teilt dem Beschwerdeführer eine Abweichung von dieser Frist mit, wobei er die Frist angibt, innerhalb derer eine Stellungnahme zu der Beschwerde abgegeben wird.
  5. Der Beschwerdebeauftragte unterrichtet den Beschwerdeführer und den Beschwerdegegner schriftlich über die Stellungnahme zur Begründetheit der Beschwerde, unabhängig davon, ob sie mit Empfehlungen verbunden ist oder nicht.
  6. Wenn die Beschwerde zufriedenstellend bearbeitet wurde, unterzeichnen der Beschwerdeführer, der Beschwerdebeauftragte und die beschwerte Person das Urteil über die Begründetheit der Beschwerde.

Artikel 6: Vertraulichkeit und kostenlose Bearbeitung von Beschwerden

  1. Der Beschwerdebeauftragte und die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, sind zur Vertraulichkeit bei der Bearbeitung von Beschwerden verpflichtet.
  2. Der Beschwerdeführer ist nicht verpflichtet, eine Entschädigung für die Kosten der Bearbeitung der Beschwerde zu zahlen.

Artikel 7: Zuständigkeiten

  1. Für die rechtzeitige Erledigung der Beschwerde ist der betreffende Rechtsanwalt und anschließend der Beschwerdebeauftragte zuständig.
  2. Die beschwerte Person hält den Beschwerdebeauftragten über jeden Kontakt und eine mögliche Lösung auf dem Laufenden.
  3. Der Beschwerdebeauftragte ist für das vollständige Ausfüllen des Beschwerdeformulars verantwortlich.
  4. Der Beschwerdebeauftragte wird den Beschwerdeführer über die Bearbeitung der Beschwerde auf dem Laufenden halten.
  5. Der Beschwerdebeauftragte wird dem Beschwerdeführer eine Antwort zukommen lassen.
  6. Der Beschwerdebeauftragte führt die Beschwerdeakte.

Artikel 8: Registrierung von Reklamationen

  1. Alle Beschwerden werden anhand des Beschwerdeformulars erfasst.
  2. Der Beschwerdebeauftragte erfasst und klassifiziert die Beschwerde
  3. Die Beschwerde ist geheim:
    1. Im Wege der Einreichung als:
      1. mündlich;
      2. in schriftlicher Form.
    2. nach der Art der Beschwerde in den unten aufgeführten Kategorien:
      1. Beschwerden über Arbeitsmethoden/Verhalten des Anwalts
      2. Beschwerden über rechtlich-substanzielle Aspekte der Dienstleistungserbringung
      3. Beschwerden über finanzielle Aspekte der Dienstleistungserbringung
      4. Beschwerden über die Praxis im Allgemeinen
  4. Eine Beschwerde kann in mehrere Klassen eingeteilt werden.
  5. Wenn die Beschwerde zufriedenstellend bearbeitet wurde, unterzeichnen der betreffende Rechtsanwalt und der Beschwerdebeauftragte das Formular zur Registrierung der Beschwerde.
  6. Der Beschwerdebeauftragte berichtet in regelmäßigen Abständen mündlich über die Bearbeitung von Beschwerden und gibt Empfehlungen zur Vermeidung neuer Beschwerden und zur Verbesserung der Verfahren.

Artikel 9. Vorbeugende Maßnahmen

  1. Auf der Grundlage der jährlichen Analyse des Beschwerdebeauftragten entscheidet das Amt über die zu ergreifenden Präventivmaßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen.
  2. Die zu ergreifenden Maßnahmen werden gemeinsam mit der Analyse in der Dienstbesprechung vorgestellt.