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Vollständiger Freispruch für mutmaßlichen Versicherungsbetrüger vor dem Berufungsgericht 's-Hertogenbosch

Als ein wertvolles Gerät verkauft wurde, stellte sich heraus, dass es als verschlossen registriert war. Die polizeilichen und gerichtlichen Ermittlungen ergaben, dass der Geschäftsmann selbst das Gerät zuvor bei seinem Versicherer und der Polizei als gestohlen gemeldet hatte. Zu Unrecht, wie sich später herausstellte. Der Unternehmer wurde wegen Versicherungsbetrugs (Betrug) und Falschmeldung bei der Polizei angeklagt.

Obwohl das Bezirksgericht Maastricht den Fall als erwiesen ansah und somit verurteilte, schließt das Berufungsgericht 's-Hertogenbosch nicht aus, dass dem Angeklagten damals ein Verwaltungsfehler unterlaufen sein könnte. Da es sich nach Ansicht des Berufungsgerichts um einen Fehler gehandelt hat, gibt es keine Anhaltspunkte für eine Begünstigungsabsicht des Angeklagten. Das Berufungsgericht sieht auch keine Absicht - nicht einmal in einem bedingten Sinne - in Bezug auf die Falschmeldung und spricht den Angeklagten auch in diesem Punkt frei.

Der Unternehmer wurde in der Berufung von Herrn Chris-Jan Kamminga von der Kanzlei Weening Strafrechtadvocaten unterstützt.

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