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Hauptverdächtiger im Mordfall De Heus Opfer eines Raubüberfalls in Sittard (Limburger.nl)

Ronnie S. (50) aus Sittard, Hauptverdächtiger im Mordfall Andy de Heus, war Ende März 2015 eines der Opfer eines Raubüberfalls in Sittard.
Die Staatsanwaltschaft konnte am Mittwoch nicht beantworten, ob es eine Verbindung zwischen den beiden Fällen gibt.

Strafsache

Im März 2015 drangen drei bewaffnete Männer im Laufe des Tages in ein Haus im Stadtteil Overhoven ein. Dort wohnte damals Ronnie S. Infolge dieses Überfalls wurde S. selbst mit einem Strafverfahren konfrontiert.

Dies wurde am Mittwoch vor dem Gericht in Maastricht bekannt, wo sich S. unter anderem wegen des Besitzes von MDMA, Kokain, Amphetamin und weichen Drogen verantworten musste. Diese Drogen sowie zwei Elektroschocker wurden von der Polizei nach dem Raubüberfall in seinem Haus gefunden. Eine Streife war schon nach wenigen Minuten vor Ort, nachdem ein Anwohner Alarm geschlagen hatte. Die Räuber hatten S. mit einer Waffe so schwer am Kopf getroffen, dass er ins Krankenhaus gebracht werden musste. Die Ermittler fanden die Drogen und entdeckten, dass der Strom im Haus illegal angezapft war. S. sagte den Richtern, dass er den Strom für einen Whirlpool benutzte.

Simultan

Rechtsanwalt Serge Weening hat vergeblich versucht, das Gericht dazu zu bringen, dass das Strafverfahren gleichzeitig mit dem Verfahren zum Mord an Andy de Heus verhandelt wird. Auf diese Weise wollte der Strafverteidiger verhindern, dass sich die möglichen Strafen gegen Ronnie S. häufen. S. verbüßt derzeit den letzten Teil einer sechsjährigen deutschen Haftstrafe in De Geerhorst in Sittard. Die Richter verhängten diese Strafe gegen ihn wegen des Transports von Drogen.

Die Justiz forderte sechs Monate Gefängnis gegen S. für den Fall Sittard. Rechtsanwalt Weening bezweifelte die Sinnhaftigkeit einer Verurteilung im Fall Sittard angesichts des Prozesses gegen Andy de Heus. Er bat den Richter, gegen S. nur die Hälfte der geforderten Strafe zu verhängen.

Das Urteil wird am 10. Juli verkündet.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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