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Ein Schlafmittel für ein Kind

Einem Kind ein Schlafmittel zu geben, muss noch kein Versuch sein, ihm körperlichen Schaden zuzufügen. Aber wie gefährlich ist Temazepam wirklich?

LICHTENVOORDE - Nach zwei Jahren Ermittlungen hatte das Gericht in Arnheim am Donnerstag noch nicht herausgefunden, was Temazepam bei einem kleinen Kind anrichten kann oder nicht. Eine damals 23-jährige Mutter aus Lichtenvoorde soll ihrer zweijährigen Tochter im April 2004 regelmäßig das Schlafmittel verabreicht haben. Vor Gericht stritt sie jedoch alles ab, was sie zuvor über Schlaftabletten ausgesagt hatte. Die Polizei hatte ihr während des Verhörs versprochen, dass sie ihr Kind bald wiedersehen würde, wenn sie ein glattes Geständnis ablegte. Im Gerichtssaal wurde ein Teil dieses Verhörs auf dem Fernsehbildschirm gezeigt. Darin schien die junge Mutter glatt zuzugeben, dass sie dem Kind jedes Mal die Schlaftabletten gegeben hatte. Jetzt sagte sie, das sei alles nur Einbildung. Ich stehe hier nicht vor Gericht, sondern zu Unrecht", sagte sie. Laut Anklage hatte sie auch dann noch Hüttenkäse mitgebracht, in dem das Medikament gefunden worden war, nachdem ihr Kind bereits ins Krankenhaus gebracht worden war. Offenbar in der Absicht, dass das Kind länger im Krankenhaus bleiben würde, da sie mit der Pflege zu Hause nicht zurechtkam. Aber in der Berufung argumentierte ihr Anwalt S. Weening diese Woche, dass sich die Krankenhausärzte völlig widersprachen. Der eine meinte, das Leben des Kindes sei nur mit Mühe gerettet worden, der andere meinte, das Kind hätte sich auch ohne Behandlung erholt. Herr Weening wollte daher einen Experten hinzuziehen, der eine endgültige Antwort auf das tatsächliche Risiko von Temazepam geben sollte.

Der Generalstaatsanwalt, Herr G.J. de Haas, hatte über das Internet die Information gefunden, dass Temazepam sehr gefährlich sei, insbesondere für Kinder. Es dann auch noch bei einem Experten in Auftrag zu geben, bezeichnete er als "unerhört", weil der Raum seit zwei Jahren in Betrieb war und die Frau so lange in Haft saß. Er forderte die gleiche zweijährige Haftstrafe mit Abzügen zusätzlich zu tbs. Rechtsanwalt Weening hielt es für ziemlich fadenscheinig, dass ein Staatsanwalt seine Informationen für die Anklageschrift von einer Website bezieht, auf der jeder Laie einfach Informationen einstellen kann.

Der Psychologe J.R. Haas vom Pieter Baan Centre erklärte in der langwierigen Anhörung, dass die Mutter an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leidet, die nur durch eine langfristige Behandlung heilbar ist. Das Urteil wird in zwei Wochen verkündet.

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