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Anwälte reichen Klage ein: 'Staat schuldig des Menschenschmuggels' (Telegraaf.nl)

Die Anwälte Françoise Landerloo und Wouter Smeets werden den niederländischen Staat wegen Menschenschmuggels verklagen. Ihrer Meinung nach hat sich die Regierung unseres Landes durch ihre Beteiligung an der europäischen Umverteilungspolitik für Flüchtlinge schuldig gemacht. Die Strafverteidiger haben eine Anklageschrift in Vorbereitung, sagten sie gegenüber De Telegraaf.

Der unmittelbare Grund für den Schritt, den die beiden Maastrichter Juristen unternehmen werden, ist der obligatorische Schlüssel für die Umverteilung von Flüchtlingen, der kürzlich vom Rat für Justiz und Inneres der Europäischen Union verabschiedet wurde. Der Grund dafür ist, dass Italien und Griechenland den großen Zustrom von Flüchtlingen nicht mehr bewältigen konnten.

Dieser Umverteilungsschlüssel bedeutet, dass die Flüchtlinge zunächst registriert und dann anteilig verteilt werden. Unser Land wird in den nächsten zwei Jahren etwa 7.000 Flüchtlinge 'übernehmen'. Die Dublin-Verordnung, die besagt, dass Asylanträge im Land der Einreise bearbeitet werden müssen, wird für diese Personen nicht gelten.

Für jeden 'adoptierten Flüchtling' werden 6.000 Euro gezahlt. "Die unmittelbare Folge ist, dass die Flüchtlinge zwar im Land der Einreise, meist Italien oder Griechenland, registriert werden. Aber dann werden sie, ohne einen Aufenthaltsstatus zu haben, von oder wegen der niederländischen Regierung in unser Land gebracht, um hier an einem bestimmten Ort Asyl beantragen zu können", erklären Smeets und Landerloo.

"In Wirklichkeit tut die niederländische Regierung dann nichts anderes als das, wessen andere Leute verdächtigt werden: Flüchtlinge von Ort A nach Ort B innerhalb Europas zu transportieren. Wenn das Menschenschmuggel ist, dann wird die niederländische Regierung auch zum Menschenschmuggler. Die große Frage ist: Ist das erlaubt?", so das Anwaltsduo weiter.

"Unter den Bürgern ist der Gedanke weit verbreitet, dass für eine Straftat wie Menschenschmuggel eine Zahlung der Flüchtlinge an die vermeintlichen Schleuser erfolgen muss. Das stimmt überhaupt nicht und hat einen anderen Hintergrund: Die Zahlung ist lediglich ein Strafbestand und somit keine ausdrückliche Voraussetzung für Menschenschmuggel."

"Mit diesem Prozess wollen wir testen, ob die niederländische Regierung Flüchtlinge umverteilen darf, ohne im Voraus zu wissen, ob diese Menschen eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten werden. Es handelt sich also um eine rein rechtliche Frage und nicht um eine politische Aussage. Diese Frage ist völlig unabhängig von der Frage, ob und wie viele Flüchtlinge die Niederlande aufnehmen sollen", betonte Landerloo.

Landerloo und Smeets sind oft als Anwälte in Fällen von Menschenhandel und Menschenschmuggel tätig. Geert Jan Knoops, Professor für internationales Strafrecht, sagt, er finde dieses Thema "interessant". "Es ist gut, dass Klarheit in diese Angelegenheit kommt. Es ist etwas ganz Besonderes, dass die Leute es auf diese Weise aufdecken wollen. Es wird dann zu beweisen sein, dass die Einreise der Flüchtlinge in die Niederlande unrechtmäßig war."

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